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   OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05   

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https://dejure.org/2009,17071
OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05 (https://dejure.org/2009,17071)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - 10 UF 17/05 (https://dejure.org/2009,17071)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 10 UF 17/05 (https://dejure.org/2009,17071)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    Im Rahmen des Familienunterhalts kommt nämlich ein Erwerbstätigenbonus zu Gunsten des allein oder mehr verdienenden Ehegatten nicht in Betracht (BGH, FamRZ 2002, 742).

    Hiervon die Hälfte ist der Bedarf jedes Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen, da es beim Familienunterhalt einen Erwerbstätigenbonus nicht gibt (BGH, FamRZ 2002, 742).

  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    Dies gilt auch für die Zeit vor dem 1.1.2008, als noch nicht ausdrücklich gesetzlich bestimmt war, dass in den Fällen, in denen nicht ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, das auf das Kind entfallende Kindergeld zur Deckung seines Barbedarfs in voller Höhe anzurechnen ist, § 1612 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB n. F. Denn die frühere Vorschrift zur Anrechnung des Kindergeldes, § 1612 b BGB in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung, war auf den Volljährigenunterhalt nicht anwendbar (vgl. BGH, FamRZ 2006, 99; siehe auch BGH, Urteil vom 21.1.2009, Rz. 32 f.).

    Weiter bedarfsdeckend anzurechnen ist ab Volljährigkeit der beiden Halbgeschwister der Klägerin das volle Kindergeld (BGH, FamRZ 2006, 99; BGH, Urteil vom 21.1.2009, Rz. 56 ff., 32 f.).

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    Geschuldet wird danach eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält (BGH, FamRZ 2006, 1100, 1101).

    Nach Treu und Glauben, § 242 BGB, kann der Unterhaltsschuldner jedoch gehalten sein, Verzögerungen in der Ausbildung des Kindes hinzunehmen, die auf ein leichteres, nur vorübergehendes Versagen des Kindes zurückzuführen sind (BGH, FamRZ 2006, 1100, 1102).

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    124 Durch die gemeinsame Haushaltsführung mit einem Ehegatten oder Lebensgefährten werden im Hinblick auf Synergieeffekte Aufwendungen erspart, sodass sich der Bedarf des Unterhaltsschuldners, aber auch des mit ihm zusammenlebenden Partners, verringert (vgl. BGH, FamRZ 2008, 594).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    Beim Kindesunterhalt hingegen ist stets das tatsächlich vorhandene Einkommen und damit auch die tatsächlich gegebene Steuerlast einschließlich aller Steuervorteile anzusetzen, auch bei (Wieder)Verheiratung des Pflichtigen (BGH, FamRZ 2005, 1817; Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 1, Rz. 592 a).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    Auch wenn dieser Anspruch grundsätzlich nicht auf eine Geldrente gerichtet und individuell zu bemessen ist, muss er insbesondere dann, wenn die Unterhaltsansprüche Dritter gegen einen Ehegatten zu berechnen sind, in Geld veranschlagt werden (BGH, FamRZ 2003, 860, 864; Wendl/Scholz, a.a.O., § 3, Rz. 1 f.).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    83 Zwar ist grundsätzlich von den tatsächlich erzielten Einkünften auszugehen, so dass im Regelfall auch die Steuerlast in ihrer jeweils realen Höhe maßgebend ist (vgl. BGH, FamRZ 2008, 968 ff., Rz. 37).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    Dies gilt aber nur im Verhältnis zum früheren Ehegatten und auch dann nicht, wenn der Unterhalt nach dem Dreiteilungsgrundsatz zu bemessen ist (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1911).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    In der Kilometerpauschale, die in den Leitlinien des Familiensenats des Oberlandesgerichts genannt ist, sind regelmäßig sämtliche PKW-Kosten einschließlich derjenigen für Abnutzung und Finanzierungsaufwand enthalten (BGH, FamRZ 2006, 846).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
    81 Allerdings hat der Steuervorteil bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen der neuen Ehe zu verbleiben (BVerfG, FamRZ 2003, 1821).
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04

    Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten

  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07

    Zur Einkommensberechnung des Unterhaltspflichtigen - Überobligatorische Tätigkeit

  • OLG Hamm, 24.03.2004 - 11 UF 48/04

    Gewährung von Kindesunterhalt - zum Nachweis der fehlenden bzw. eingeschränkten

  • OLG Hamm, 24.01.1992 - 12 UF 240/91

    Minderung des unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einkommens infolge

  • BGH, 21.01.2009 - XII ZR 54/06

    Verpflichtung eines im Haushalt eines Elternteils lebenden Studenten zum Umzug an

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

  • BGH, 18.06.1986 - IVb ZB 105/84

    Erweiterung der auf den Unterhaltsausspruch eines Verbundurteils beschränkten

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten

    Sie ist nach der Rechtsprechung des Senats bereits auf der Bedarfsebene zu berücksichtigen, weil sie sich - unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners - bereits auf seinen Bedarf und den seines neuen Ehepartners auswirkt und daher im Falle einer Nichtberücksichtigung bei der Dreiteilung zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung des geschiedenen Ehegatten mit dem neuen Ehegatten führen würde (vgl. Senat, Beschluss vom 28.4.2009 - 2 WF 1/09 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 38; OLG Brandenburg, Urteil vom 8.12.2009 - 10 UF 17/05 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 123 f.; OLG Köln, Urteil vom 22.12.2009 - 4 UF 79/09 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 24).
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